- Absolute Kontraindikationen
- Akute Thrombose
- Herz-, Hirnschrittmacher
- Höhergradige Osteoporose mit Frakturen
- Unbehandelte Hypertonie
- Schwere Diabetes (mit Mikroangiopathien)
- Schwangerschaft
- Relative Kontraindikationen
- Nicht-akute Rückenbeschwerden (bei Morbus Bechterew kein Vibrationstraining!)
- Implantate länger als 6 Monate (bei einzementierten Prothesen kein Vibrationstraining!)
- Zahnimplantate (länger als 6 – 9 Monate)
- Brustimplantate (länger als 6 – 8 Wochen)
- Gallen- und Nierensteine (kleine Steine)
- Kardiovaskuläre Erkrankungen (bei ausgeprägter Insuffizienz und Entzündungen kein Vibrationstraining!)
- Stents (länger als 6 Monate)
- Epilepsie (länger als 2 Jahre)
- akute Migräne
- akute Arthrose
Anzumerken sei noch, dass alle Relativen Kontraindikationen nicht zwingend ein Vibrationstraining ausschließen, aber mit dem Arzt oder Therapeuten abgesprochen werden sollten. Bei allen Hinweisen, die mit Zeitangaben versehen sind gilt: Ist die Erkrankung oder der Eingriff jünger als angegeben, zählt es zu den Absoluten Kontraindikationen.
